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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der aime.digital GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Sie bilden die Grundlage für alle Verträge über die Erbringung von Agenturleistungen und sollen eine transparente und faire Zusammenarbeit gewährleisten.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
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Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (Unternehmensgesetzbuch).
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Anbieter ist: aime.digital GmbH, Mariahilfer Straße 126/16. 1070 Wien, Österreich
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
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Gegenstand des Vertrages sind die von der Agentur angebotenen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Strategieentwicklung, kreative Konzepte, Social Media Marketing, Performance Marketing, Content Creation, Foto- & Videoproduktionen, Web Development und KI-Marketing. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot der Agentur.
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Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. eine konkrete Umsatzsteigerung oder Lead-Anzahl) wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wird im Angebot ausdrücklich und schriftlich als garantierte Leistung ausgewiesen.
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Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten sachkundige Dritte als Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Die Agentur bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Änderungen
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Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die Unterzeichnung eines individuellen Agenturvertrags zustande.
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Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Agentur wird dem Kunden ein entsprechendes Zusatzangebot unterbreiten. Mehraufwände werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten, Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) und Zugänge zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.
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Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung dieser Pflicht geltend gemacht werden.
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Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte und Werbemaßnahmen verantwortlich. Die Agentur ist nicht zu einer Rechtsberatung verpflichtet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Agenturvertrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus verrechnet.
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Bei Projekten ist die Agentur berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen (z.B. 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Abnahme).
§ 6 Abnahme
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Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten (Teil-)Leistungen unverzüglich nach Übergabe zu prüfen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich rügt.
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Wesentliche Mängel werden von der Agentur in angemessener Frist behoben.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
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Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden das nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen.
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Die Nutzungsrechte an Leistungen Dritter (z.B. Stockfotos, Musik) werden gesondert nach den Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers übertragen.
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Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden und den Kunden in ihrer Eigenwerbung zu nennen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
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Die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
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Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber drei Jahre nach der Verletzungshandlung.
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Die Agentur haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg von Maßnahmen und Kampagnen.
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen
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Die Agentur bewahrt alle für die Leistungserbringung relevanten Unterlagen und Daten für einen Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsende auf. Danach ist die Agentur zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt.
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Die Herausgabe von Daten an den Kunden während oder nach Vertragsende erfolgt nach Absprache. Der damit verbundene Aufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
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Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO. Sofern erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
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Die Laufzeit und Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Agenturvertrag. Es können Probephasen mit verkürzten Kündigungsfristen vereinbart werden.
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Dauerschuldverhältnisse ohne spezifische Regelung können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
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Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das für 1070 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.